Jemand ist gestorben. Wir gehen das mit dir durch.

Ruhig und Schritt für Schritt. Das meiste muss nicht heute passieren, und vieles übernimmt jemand anderes für dich.

Wenn du gerade nicht mehr kannst: Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr da, kostenlos und anonym. 0800 111 0 111

Wo ist es passiert?

Davon hängt ab, was als Erstes zu tun ist. Alles andere ist in allen drei Fällen gleich, es steht weiter unten.

Was heute nicht entschieden werden muss

Bestattungsart, Trauerfeier, Traueranzeige, Blumen, Kosten, welcher Bestatter die Bestattung übernimmt: nichts davon muss jetzt entschieden werden - auch nicht, wenn schon ein paar Tage vergangen sind. In den meisten Bundesländern darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod bestattet werden - und auch dort, wo es keine Mindestfrist gibt, zwingt euch niemand zur Eile. Quelle: Bestattungsgesetze der Länder, im Detail je Bundesland, Stand 08/2026.

Die eine Ausnahme: Versicherungen mit kurzer Frist

Falls es eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung gibt, melde den Tod dort früh. Wie schnell es sein muss, steht in den Versicherungsbedingungen deines Vertrags - manche verlangen es binnen 24 oder 48 Stunden. Ruf die Nummer auf dem Vertrag an und bestätige kurz per E-Mail, dann ist die Meldung belegbar. Alle Unterlagen dürfen später nachgereicht werden. Verbindlich ist der Vertrag; die gesetzliche Grundlage steht in §30 VVG, Stand 08/2026.

Wenn diese Tage schon vorbei sind: Melde es trotzdem, heute. Wegen einer verspäteten Meldung wird praktisch nie abgelehnt, die Versicherung will vor allem wissen, was passiert ist. Das gilt für jede Frist auf dieser Seite - eine verpasste ist fast nie das Ende.

Diese Papiere werden in den nächsten Tagen gebraucht

Wenn du heute die Kraft hast, leg sie an einen Ort. Wenn nicht, hat auch das Zeit.

Das Standesamt musst du meist nicht selbst anrufen

Der Tod muss dem Standesamt spätestens am dritten Werktag nach dem Tod gemeldet werden. In fast allen Fällen übernimmt das der Bestatter, das Krankenhaus oder das Heim. Quelle: §28 Personenstandsgesetz, Stand 08/2026.

Heute reicht das. Der Rest wartet, bis du so weit bist.