Die 6-Wochen-Frist beim Erbe
Niemand muss ein Erbe annehmen. Wer ausschlagen will, hat dafür 6 Wochen Zeit - hier rechnest du aus, bis wann genau.
Meist ist das der Tag, an dem du vom Tod erfahren hast - oder der Tag, an dem das Nachlassgericht dir geschrieben hat, falls das später war.
Das Wichtigste in Ruhe
- Die Frist beginnt an dem Tag, an dem du vom Tod erfährst und weißt, dass du als Erbin oder Erbe in Frage kommst. Quelle: §1944 BGB, Stand 08/2026.
- Sie verlängert sich auf 6 Monate, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz ausschließlich im Ausland hatte oder du dich zu Fristbeginn im Ausland aufhältst. Gab es daneben noch einen Wohnsitz in Deutschland, bleiben es 6 Wochen - im Zweifel rechne mit 6 Wochen.
- Ausschlagen geht nur zur Niederschrift bei einem Amtsgericht - beim Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person) oder auch beim Amtsgericht an deinem eigenen Wohnort - oder mit notariell beglaubigter Erklärung, die rechtzeitig beim Nachlassgericht eingeht. Ein Brief oder eine E-Mail genügt nicht. Quelle: §1945 BGB und §344 FamFG, Stand 08/2026.
- Die Ausschlagung kostet eine Gerichtsgebühr. Sie richtet sich nach dem Wert des Nachlasses, mindestens 30 Euro. Beim Notar kommt dessen Gebühr dazu. Quelle: §34 GNotKG mit Kostenverzeichnis Nr. 21201, Stand 08/2026.
- Wer nichts tut, nimmt das Erbe automatisch an. Deshalb lohnt der frühe Blick, falls Schulden da sein könnten. Quelle: §1943 BGB, Stand 08/2026.
Wenn du unsicher bist
Ob Ausschlagen in deiner Lage richtig ist, kann und darf dir diese Seite nicht sagen - das ist eine Frage für eine Anwältin, einen Anwalt oder das Nachlassgericht selbst. Fragen zum Ablauf beantwortet das Gericht kostenlos; nur die Ausschlagung selbst kostet Gebühr.
Was sonst noch zum Nachlass gehört
Diese Frist ist die einzige, die wirklich drückt. Das meiste andere darf warten, bis ihr wieder Luft habt.
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