Bestattungsfristen in Bayern

Was das Landesrecht vorgibt - und was das für euch bedeutet: Meist ist mehr Zeit, als Familien glauben, und eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.

Frühester Zeitpunkt der BestattungFrühestens 48 Stunden nach dem Tod. Die Gemeinde kann auf Antrag eine frühere Bestattung zulassen.
Späteste ErdbestattungAcht Tage nach der Feststellung des Todes - und zwar acht Werktage: Samstage, Sonntage und Feiertage zählen nicht mit. Soll überführt werden, genügt es, in dieser Zeit auf den Weg zu bringen.
Späteste EinäscherungEbenfalls acht Werktage.
Beisetzung der UrneSpätestens drei Monate nach der Einäscherung. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.
Überführung in eine LeichenhalleDas Landesrecht nennt keine Stundenfrist. Konkrete Fristen stehen erst in den Satzungen der Gemeinden - frag beim Bestatter oder der Gemeinde nach.

Wohin die Asche darf und ob die Urne mit nach Hause kann, ist eine eigene Frage. Was in Bayern gilt, steht hier: Darf die Urne mit nach Hause?

Tag des Todes eingeben, dann steht hier, welche Termine in Bayern gelten. Die Eingabe bleibt auf diesem Gerät.

Besonderheiten in Bayern

Ältere Ratgeber nennen für Bayern oft 96 Stunden. Das ist überholt: Seit der Novelle 2021 gelten acht Tage ohne Wochenenden und Feiertage - in der Praxis oft mehr als zehn Kalendertage. Für Erdbestattung und Einäscherung sind Särge aus Vollholz vorgeschrieben.

Quelle: Bayerische Bestattungsverordnung (BestV) zum Bestattungsgesetz (BestG) (§18, §19 Abs. 1 und 4, §30 Abs. 1 BestV), Gesetzestext. Fassung vom 01.06.2026, von uns zuletzt am 20.08.2026 gegen den Gesetzestext geprüft. Verbindlich ist die Auskunft der Gemeinde oder des Bestatters vor Ort.

Was in dieser Zeit ansteht

Eine Frist sagt, bis wann etwas geschehen muss. Sie sagt nicht, was dazwischen zu tun ist. Das meiste davon übernimmt der Bestatter, und vieles andere hat mehr Zeit, als es sich gerade anfühlt.

Fristen in allen Bundesländern