Darf die Urne mit nach Hause?
Diese Frage stellen viele, und sie ist keine Kleinigkeit. Das Erste, was ihr wissen solltet: Ihr müsst euch nicht sofort entscheiden. Für die Beisetzung der Asche habt ihr je nach Bundesland zwischen einem und sechs Monaten Zeit, und einige Länder nennen dafür gar keine Frist.
Die kurze Antwort
Fast überall gilt: Die Asche muss auf einen Friedhof oder einen anderen zugelassenen Bestattungsplatz. Von den zwölf Ländern, die wir bisher geprüft haben, macht eines davon eine echte Ausnahme, zwei weitere erlauben etwas Ähnliches, aber nicht dasselbe. Vier Länder stehen unten noch offen.
Drei Dinge, die ständig verwechselt werden
- Die Urne bekommen ist nicht die Urne behalten. In mehreren Ländern darf das Krematorium euch die Urne aushändigen - aber nur, damit ihr sie zur Beisetzung bringt. In Nordrhein-Westfalen müsst ihr die Beisetzung sogar innerhalb von sechs Wochen nachweisen. Aus dieser Aushändigung entsteht der verbreitete Eindruck, man dürfe die Urne mitnehmen.
- Asche ausbringen ist nicht Urne aufbewahren. Bremen, Rheinland-Pfalz und mit Einschränkungen Nordrhein-Westfalen erlauben, die Asche außerhalb eines Friedhofs auszubringen. Das ist etwas anderes, als eine Urne im Regal stehen zu haben, und es ist auch dort an eine schriftliche Verfügung der verstorbenen Person gebunden.
- Außerhalb des Friedhofs heißt nicht im eigenen Garten. In Nordrhein-Westfalen darf Asche außerhalb eines Friedhofs ausgebracht werden, aber nur an einem Ort, der dauerhaft öffentlich zugänglich ist. Genau daran scheitert der Garten hinterm Haus.
Hier ist die Urne zu Hause erlaubt
Ein einziges Bundesland lässt das zu, und auch dort nur, wenn die verstorbene Person es selbst schriftlich bestimmt hat.
Rheinland-PfalzJa, unter zwei Bedingungen. Die verstorbene Person muss ihren letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt und schriftlich verfügt haben, dass sie diese Form will, und darin eine Person für die Totenfürsorge benannt haben. Fehlt diese Verfügung oder wird sie nicht vollzogen, muss die Asche auf einem Friedhof beigesetzt werden. Erlaubt sind seit derselben Reform auch die Flussbestattung auf Rhein, Mosel, Lahn und Saar und die Aushändigung von Teilen der Asche.Quelle: §11 Abs. 8 und 9 BestG, Fassung seit 27.09.2025. Fristen und Gesetzestext für Rheinland-Pfalz Hier darf die Asche außerhalb eines Friedhofs bleiben
Die Urne behalten dürft ihr auch hier nicht. Erlaubt ist etwas anderes: die Asche an einem Ort außerhalb des Friedhofs auszubringen.
BremenDie Urne dauerhaft zu Hause zu behalten ist nicht vorgesehen. Bremen erlaubt aber, die Asche außerhalb eines Friedhofs auszubringen, etwa auf einem Privatgrundstück. Voraussetzung sind eine schriftliche Verfügung der verstorbenen Person zu Ort und beauftragter Person und ihr letzter Hauptwohnsitz in Bremen. Bremen hat sein Bestattungsrecht 2025 neu geordnet; wir gleichen diese Angabe gerade mit der neuen Fassung ab.Aus unserer Länderrecherche; den Gesetzestext haben wir für diese Frage noch nicht einzeln nachgeschlagen. Fristen und Gesetzestext für Bremen Nordrhein-WestfalenDie Urne darf euch ausgehändigt werden, aber nur, um sie zur Beisetzung zu bringen. Dem Krematorium müsst ihr innerhalb von sechs Wochen nachweisen, dass sie beigesetzt wurde. Asche darf auch außerhalb eines Friedhofs ausgebracht werden, allerdings nur an einem Ort, der dauerhaft öffentlich zugänglich ist. Der eigene Garten zählt nicht dazu. Wer die Beisetzung unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit; sie kann mit bis zu 3.000 Euro geahndet werden.Quelle: §15 Abs. 5 und 6, §19 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2 BestG NRW. Fristen und Gesetzestext für Nordrhein-Westfalen Hier gilt die Beisetzungspflicht
Die Asche muss auf einen Friedhof oder einen zugelassenen Bestattungsplatz. Was die Länder unterschiedlich handhaben, ist das Drumherum.
NiedersachsenDie Urne muss auf einem Friedhof beigesetzt werden. Daneben ist die Seebestattung in Küstengewässern möglich, wenn die verstorbene Person das gewünscht hat. Das Krematorium darf die Urne nur aushändigen, wenn die ordnungsgemäße Beisetzung gesichert ist; als gesichert gilt sie in der Regel bei Übergabe an ein Bestattungsunternehmen.Quelle: §12 Abs. 3 und 5 NBestattG. Fristen und Gesetzestext für Niedersachsen BayernDie Asche wird an den Friedhofsträger oder das beauftragte Bestattungsunternehmen herausgegeben. Eine Weitergabe an die Hinterbliebenen ist ausdrücklich unzulässig. Eine Beisetzung außerhalb eines Friedhofs kann im Einzelfall genehmigt werden.Quelle: §28 Abs. 1 BestV. Fristen und Gesetzestext für Bayern SachsenDie Asche ist innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung auf einem Bestattungsplatz beizusetzen. Private Bestattungsplätze sind möglich, brauchen aber eine Genehmigung und dürfen nur für Aschen erteilt werden. Für die Aufbewahrung zu Hause gibt es keine Grundlage.Quelle: §19 Abs. 2, §3 Abs. 4 SächsBestG. Fristen und Gesetzestext für Sachsen BrandenburgDie Urne ist auf einem Friedhof beizusetzen. Das Krematorium darf sie nur zur Beisetzung aushändigen. Ausnahmen von der Friedhofspflicht sind bei wichtigem Grund möglich; Asche verstreuen ist nur auf einer dafür bestimmten Fläche des Friedhofs erlaubt.Quelle: §23 Abs. 6, §25 BbgBestG. Fristen und Gesetzestext für Brandenburg BerlinDie Asche ist innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung beizusetzen. Die Urne mit nach Hause zu nehmen, ist nicht möglich.Quelle: §21 Abs. 2 BestattG. Fristen und Gesetzestext für Berlin Baden-WürttembergDie Beisetzung der Asche ist nur auf Bestattungsplätzen zulässig, und die Asche muss in einer festen, verschlossenen Urne beigesetzt werden. Seebestattung in Binnengewässern ist nicht erlaubt.Aus unserer Länderrecherche; den Gesetzestext haben wir für diese Frage noch nicht einzeln nachgeschlagen. Fristen und Gesetzestext für Baden-Württemberg Mecklenburg-VorpommernDie Asche gehört auf einen Bestattungsplatz. Erlaubt sind das Verstreuen auf einer dafür bestimmten Stelle des Friedhofs und die Seebestattung.Aus unserer Länderrecherche; den Gesetzestext haben wir für diese Frage noch nicht einzeln nachgeschlagen. Fristen und Gesetzestext für Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-AnhaltDie Asche gehört auf einen Bestattungsplatz. Neu ist seit dem 1. Mai 2026 aber, dass bis zu fünf Gramm Asche für Erinnerungsstücke entnommen werden dürfen. Die Urne selbst bleibt davon unberührt.Aus unserer Länderrecherche; den Gesetzestext haben wir für diese Frage noch nicht einzeln nachgeschlagen. Fristen und Gesetzestext für Sachsen-Anhalt Schleswig-HolsteinDie Asche gehört auf einen Bestattungsplatz. Seit 2024 ist das Verstreuen der Asche auf dem Friedhof erlaubt, seit Juni 2026 zusätzlich die Reerdigung.Aus unserer Länderrecherche; den Gesetzestext haben wir für diese Frage noch nicht einzeln nachgeschlagen. Fristen und Gesetzestext für Schleswig-Holstein Diese vier prüfen wir noch
Hier steht lieber nichts als etwas Ungeprüftes. Wir tragen sie nach, sobald wir den Gesetzestext selbst gelesen haben.
Hamburg, Hessen, Saarland, Thüringen. Bis dahin hilft euch dort die Gemeinde weiter, die Auskunft kostet nichts.
Wenn ihr etwas behalten möchtet
Hinter der Frage steht meistens nicht der Wunsch nach einer Urne im Wohnzimmer, sondern der Wunsch, nicht alles abgeben zu müssen. Dafür gibt es Wege, die überall zulässig sind: ein Grab in der Nähe, eine Baumbestattung, eine Seebestattung. In Sachsen-Anhalt dürfen seit Mai 2026 bis zu fünf Gramm Asche für ein Erinnerungsstück entnommen werden, in Rheinland-Pfalz sind Ascheteile zur Weiterverarbeitung ausdrücklich vorgesehen.
Wer euch etwas anderes verkaufen will, sollte euch sagen können, auf welchen Paragrafen er sich stützt. Fragt danach.
Von uns zuletzt am 27.08.2026 geprüft. Wo ein Paragraf steht, haben wir den Gesetzestext selbst gelesen. Verbindlich ist die Auskunft der Gemeinde oder des Bestatters vor Ort.
Was in dieser Zeit ansteht
Die Frage nach der Urne stellt sich meist mitten in vielem anderen. Das meiste davon übernimmt der Bestatter, und vieles hat mehr Zeit, als es sich gerade anfühlt.