Bestattungsfristen in Berlin

Was das Landesrecht vorgibt - und was das für euch bedeutet: Meist ist mehr Zeit, als Familien glauben, und eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.

Frühester Zeitpunkt der BestattungKeine Wartezeit mehr. Die frühere 48-Stunden-Regel wurde im Februar 2024 gestrichen; nötig ist allein der Bestattungsschein.
Späteste ErdbestattungKeine allgemeine Höchstfrist im Gesetz. Praktisch wirkt die Überführungspflicht: Innerhalb von 36 Stunden muss die verstorbene Person in eine Leichenhalle, wenn sie nicht in dieser Zeit bestattet oder aus Berlin gebracht wird. Länger aufgebahrt werden darf ausdrücklich.
Späteste EinäscherungEbenfalls keine gesonderte Frist.
Beisetzung der UrneInnerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung.
Überführung in eine Leichenhalle36 Stunden. Die Pflicht entfällt, wenn in dieser Zeit bestattet oder aus Berlin überführt wird.

Wohin die Asche darf und ob die Urne mit nach Hause kann, ist eine eigene Frage. Was in Berlin gilt, steht hier: Darf die Urne mit nach Hause?

Tag des Todes eingeben, dann steht hier, welche Termine in Berlin gelten. Die Eingabe bleibt auf diesem Gerät.

Besonderheiten in Berlin

Sargpflicht, aber aus religiösen Gründen ist die Erdbestattung im Leichentuch auf bestimmten Grabfeldern zulässig. Rituelle Waschungen sind nur in anerkannten Räumen erlaubt. Die Urne mit nach Hause zu nehmen, ist nicht möglich.

Quelle: Berliner Bestattungsgesetz (§9 Abs. 1, §10, §13, §18 Abs. 2 und 3, §19 Abs. 1, §21), Gesetzestext. Fassung vom 01.03.2024, von uns zuletzt am 20.08.2026 gegen den Gesetzestext geprüft. Verbindlich ist die Auskunft der Gemeinde oder des Bestatters vor Ort.

Was in dieser Zeit ansteht

Eine Frist sagt, bis wann etwas geschehen muss. Sie sagt nicht, was dazwischen zu tun ist. Das meiste davon übernimmt der Bestatter, und vieles andere hat mehr Zeit, als es sich gerade anfühlt.

Fristen in allen Bundesländern