Bestattungsfristen in Brandenburg

Was das Landesrecht vorgibt - und was das für euch bedeutet: Meist ist mehr Zeit, als Familien glauben, und eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.

Frühester Zeitpunkt der BestattungFrühestens 48 Stunden nach dem Tod und erst nach der Leichenschau.
Späteste ErdbestattungInnerhalb von zehn Tagen nach der Feststellung des Todes (Kalendertage).
Späteste EinäscherungEbenfalls zehn Tage.
Beisetzung der UrneDas Landesrecht nennt keine Frist für die Beisetzung der Asche selbst.
Überführung in eine Leichenhalle24 Stunden nach dem Tod - die kürzeste Überführungsfrist in Deutschland. Wird jemand später gefunden, unverzüglich.

Wohin die Asche darf und ob die Urne mit nach Hause kann, ist eine eigene Frage. Was in Brandenburg gilt, steht hier: Darf die Urne mit nach Hause?

Tag des Todes eingeben, dann steht hier, welche Termine in Brandenburg gelten. Die Eingabe bleibt auf diesem Gerät.

Besonderheiten in Brandenburg

Achtung bei den Bezugspunkten: Die Wartezeit von 48 Stunden läuft ab dem Tod, die Zehn-Tage-Frist dagegen ab der Feststellung des Todes.

Quelle: Brandenburgisches Bestattungsgesetz (BbgBestG) (§18 Abs. 1, §19 Abs. 3, §22 Abs. 1), Gesetzestext. Fassung vom 05.03.2024, von uns zuletzt am 20.08.2026 gegen den Gesetzestext geprüft. Verbindlich ist die Auskunft der Gemeinde oder des Bestatters vor Ort.

Was in dieser Zeit ansteht

Eine Frist sagt, bis wann etwas geschehen muss. Sie sagt nicht, was dazwischen zu tun ist. Das meiste davon übernimmt der Bestatter, und vieles andere hat mehr Zeit, als es sich gerade anfühlt.

Fristen in allen Bundesländern