Bestattungsfristen in Bremen

Was das Landesrecht vorgibt - und was das für euch bedeutet: Meist ist mehr Zeit, als Familien glauben, und eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.

Frühester Zeitpunkt der BestattungZum frühestmöglichen Zeitpunkt, in der Regel aber erst 48 Stunden nach dem Tod. Die 48 Stunden sind eine Regel, kein starres Verbot - über Ausnahmen entscheidet die Behörde.
Späteste ErdbestattungKein Datum, bis zu dem ihr etwas erledigt haben müsst. Das Gesetz sagt nur, dass zum frühestmöglichen Zeitpunkt bestattet werden soll, und nennt dafür keine Tageszahl. Wird für eine in eine Leichenhalle gebrachte Person gar kein Bestattungsantrag gestellt, veranlasst die Behörde die Bestattung spätestens zehn Tage nach der Einlieferung.
Späteste EinäscherungEbenfalls keine Tagesfrist, es gilt derselbe Grundsatz.
Beisetzung der UrneKeine Frist für euch. Wird kein Antrag auf Beisetzung der Urne oder auf Ausbringen der Asche gestellt, kann die Behörde einen Monat nach der Einäscherung die Beisetzung veranlassen.
Überführung in eine Leichenhalle36 Stunden nach dem Tod, nach Ausstellung der Todesbescheinigung. Wird jemand später gefunden, unverzüglich. Die Behörde kann Ausnahmen zulassen.

Wohin die Asche darf und ob die Urne mit nach Hause kann, ist eine eigene Frage. Was in Bremen gilt, steht hier: Darf die Urne mit nach Hause?

Tag des Todes eingeben, dann steht hier, welche Termine in Bremen gelten. Die Eingabe bleibt auf diesem Gerät.

Besonderheiten in Bremen

In Bremen darf Asche außerhalb von Friedhöfen ausgebracht werden, etwa auf einem Privatgrundstück. Voraussetzung sind eine schriftliche Verfügung der verstorbenen Person zu Ort und beauftragter Person und ihr letzter Hauptwohnsitz in Bremen. Bremen war damit lange das einzige Land; seit dem 27. September 2025 erlaubt auch Rheinland-Pfalz das Ausbringen außerhalb von Friedhöfen.

Quelle: Bremisches Leichenwesengesetz, ergänzend das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (§7 Abs. 1, §16 Abs. 1 und 2; §4 Abs. 1a und 2 Friedhofs- und Bestattungsgesetz), Gesetzestext. Fassung vom 26.08.2025, von uns zuletzt am 20.08.2026 gegen den Gesetzestext geprüft. Verbindlich ist die Auskunft der Gemeinde oder des Bestatters vor Ort.

Hinweis: Bremen hat sein Bestattungsrecht 2025 neu geordnet. Die beiden Gesetze, auf die sich unsere Angaben stützen, sind am 4. September und am 3. Oktober 2025 außer Kraft getreten; der verlinkte Text ist deshalb nicht mehr die geltende Fassung. Wir gleichen die Angaben gerade mit dem neuen Recht ab. Bis dahin gilt hier besonders: Ruf im Zweifel kurz bei der Behörde an, die Auskunft kostet nichts.

Was in dieser Zeit ansteht

Eine Frist sagt, bis wann etwas geschehen muss. Sie sagt nicht, was dazwischen zu tun ist. Das meiste davon übernimmt der Bestatter, und vieles andere hat mehr Zeit, als es sich gerade anfühlt.

Fristen in allen Bundesländern