Bestattungsfristen in Hamburg

Was das Landesrecht vorgibt - und was das für euch bedeutet: Meist ist mehr Zeit, als Familien glauben, und eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.

Frühester Zeitpunkt der BestattungKeine Wartezeit. Das Gesetz verlangt nur die Leichenschau und die Beurkundung des Sterbefalls, bei Feuerbestattung zusätzlich die zweite Leichenschau.
Späteste ErdbestattungZehn Tage nach der Feststellung des Todes - formal keine Bestattungsfrist, sondern eine Meldepflicht: Wird bis dahin nichts veranlasst, meldet das die verwahrende Stelle der Behörde. Ist die Überführung nachweislich veranlasst, entfällt die Meldung.
Späteste EinäscherungDieselbe Regel.
Beisetzung der UrneInnerhalb eines Monats nach der Einäscherung. Sonst veranlasst die Behörde die Beisetzung in einer Reihengrabstätte.
Überführung in eine LeichenhalleUnverzüglich, spätestens 36 Stunden nach der Feststellung des Todes - in die von euch bestimmte oder sonst in eine öffentliche Leichenhalle.

Wohin die Asche darf und ob die Urne mit nach Hause kann, ist eine eigene Frage. Was in Hamburg gilt, steht hier: Darf die Urne mit nach Hause?

Tag des Todes eingeben, dann steht hier, welche Termine in Hamburg gelten. Die Eingabe bleibt auf diesem Gerät.

Besonderheiten in Hamburg

Hamburg hat die Sargpflicht allgemein gelockert: Die Erdbestattung ist im Sarg oder im Leichentuch zulässig, nicht nur aus religiösen Gründen. Wer länger als 36 Stunden aufbewahrt wird, muss gekühlt werden.

Quelle: Hamburgisches Bestattungsgesetz (§6 Abs. 1, §7 Abs. 1, §10 Abs. 1, §12 Abs. 1, §13, §16 Abs. 3), Gesetzestext. Fassung vom 01.02.2024, von uns zuletzt am 20.08.2026 gegen den Gesetzestext geprüft. Verbindlich ist die Auskunft der Gemeinde oder des Bestatters vor Ort.

Was in dieser Zeit ansteht

Eine Frist sagt, bis wann etwas geschehen muss. Sie sagt nicht, was dazwischen zu tun ist. Das meiste davon übernimmt der Bestatter, und vieles andere hat mehr Zeit, als es sich gerade anfühlt.

Fristen in allen Bundesländern