Bestattungsfristen in Hessen

Was das Landesrecht vorgibt - und was das für euch bedeutet: Meist ist mehr Zeit, als Familien glauben, und eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.

Frühester Zeitpunkt der BestattungFrühestens 48 Stunden nach dem Tod. Der Gemeindevorstand kann eine frühere Bestattung zulassen, unter anderem wenn Glaubensregeln das verlangen.
Späteste ErdbestattungSpätestens zehn Tage nach dem Tod (Kalendertage). Die Frist darf überschritten werden, wenn technische Vorkehrungen das unbedenklich machen; bei einer Obduktion gilt sie nicht.
Späteste EinäscherungEbenfalls zehn Tage.
Beisetzung der UrneInnerhalb von neun Wochen nach der Einäscherung.
Überführung in eine LeichenhalleSpätestens 36 Stunden nach dem Tod, aber nicht vor Ausstellung des Leichenschauscheins. Als öffentliche Leichenhallen gelten auch die von Krankenhäusern und Bestattungsunternehmen.

Wohin die Asche darf und ob die Urne mit nach Hause kann, ist eine eigene Frage. Was in Hessen gilt, steht hier: Darf die Urne mit nach Hause?

Tag des Todes eingeben, dann steht hier, welche Termine in Hessen gelten. Die Eingabe bleibt auf diesem Gerät.

Besonderheiten in Hessen

Ältere Ratgeber nennen für Hessen oft 96 Stunden - die Höchstfrist wurde auf zehn Tage verlängert. Aus religiösen Gründen kann der Gemeindevorstand die Bestattung ohne Sarg gestatten.

Quelle: Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) (§15, §16 Abs. 1 bis 4, §17, §18 Abs. 2), Gesetzestext. Fassung vom 01.05.2026, von uns zuletzt am 20.08.2026 gegen den Gesetzestext geprüft. Verbindlich ist die Auskunft der Gemeinde oder des Bestatters vor Ort.

Was in dieser Zeit ansteht

Eine Frist sagt, bis wann etwas geschehen muss. Sie sagt nicht, was dazwischen zu tun ist. Das meiste davon übernimmt der Bestatter, und vieles andere hat mehr Zeit, als es sich gerade anfühlt.

Fristen in allen Bundesländern