Bestattungsfristen in Mecklenburg-Vorpommern

Was das Landesrecht vorgibt - und was das für euch bedeutet: Meist ist mehr Zeit, als Familien glauben, und eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.

Frühester Zeitpunkt der BestattungErdbestattung frühestens 24 Stunden nach dem Tod. Das Gesundheitsamt kann Ausnahmen genehmigen.
Späteste ErdbestattungInnerhalb von zehn Tagen nach dem Tod (Kalendertage, Soll-Vorschrift). Das Gesundheitsamt kann Ausnahmen genehmigen.
Späteste EinäscherungInnerhalb derselben zehn Tage muss die verstorbene Person in ein Krematorium gebracht oder auf den Weg gebracht werden - es zählt die Beförderung, nicht die Einäscherung selbst.
Beisetzung der UrneDas Landesrecht nennt keine Frist, nur die erlaubten Orte.
Überführung in eine LeichenhalleInnerhalb von 36 Stunden nach dem Tod in eine Leichenhalle; wird jemand später gefunden, unverzüglich.

Wohin die Asche darf und ob die Urne mit nach Hause kann, ist eine eigene Frage. Was in Mecklenburg-Vorpommern gilt, steht hier: Darf die Urne mit nach Hause?

Tag des Todes eingeben, dann steht hier, welche Termine in Mecklenburg-Vorpommern gelten. Die Eingabe bleibt auf diesem Gerät.

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

Eine der weitesten Sargpflicht-Ausnahmen bundesweit: Die Beisetzung hat ohne Sarg zu erfolgen, wenn das dem Willen der verstorbenen Person entspricht. Ascheverstreuung auf einer dafür bestimmten Friedhofsstelle und Seebestattung sind zulässig.

Quelle: Bestattungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V) (§8 Abs. 1, §10 Abs. 2 und 3, §11 Abs. 2, §13 Abs. 2), Gesetzestext. Fassung vom 01.02.2024, von uns zuletzt am 20.08.2026 gegen den Gesetzestext geprüft. Verbindlich ist die Auskunft der Gemeinde oder des Bestatters vor Ort.

Was in dieser Zeit ansteht

Eine Frist sagt, bis wann etwas geschehen muss. Sie sagt nicht, was dazwischen zu tun ist. Das meiste davon übernimmt der Bestatter, und vieles andere hat mehr Zeit, als es sich gerade anfühlt.

Fristen in allen Bundesländern