Bestattungsfristen in Niedersachsen

Was das Landesrecht vorgibt - und was das für euch bedeutet: Meist ist mehr Zeit, als Familien glauben, und eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.

Frühester Zeitpunkt der BestattungFrühestens 48 Stunden nach dem Tod. Die untere Gesundheitsbehörde kann aus wichtigem Grund Ausnahmen zulassen.
Späteste ErdbestattungAcht Tage nach dem Tod (Kalendertage). Von der Gemeinde bestimmte bestattungsfreie Tage zählen nicht mit.
Späteste EinäscherungEbenfalls acht Tage.
Beisetzung der UrneInnerhalb eines Monats nach der Einäscherung.
Überführung in eine Leichenhalle36 Stunden nach dem Tod in eine Leichenhalle; wird jemand später gefunden, unverzüglich nach der Leichenschau.

Wohin die Asche darf und ob die Urne mit nach Hause kann, ist eine eigene Frage. Was in Niedersachsen gilt, steht hier: Darf die Urne mit nach Hause?

Tag des Todes eingeben, dann steht hier, welche Termine in Niedersachsen gelten. Die Eingabe bleibt auf diesem Gerät.

Besonderheiten in Niedersachsen

Alle Fristen sind Soll-Vorschriften, keine starren Muss-Fristen. Soll die verstorbene Person an einen anderen Ort gebracht oder eingeäschert werden, genügt es, wenn sie innerhalb der acht Tage auf den Weg gebracht wird.

Quelle: Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG) (§7 Abs. 1, §9 Abs. 1 bis 3), Gesetzestext. Fassung vom 01.02.2024, von uns zuletzt am 20.08.2026 gegen den Gesetzestext geprüft. Verbindlich ist die Auskunft der Gemeinde oder des Bestatters vor Ort.

Was in dieser Zeit ansteht

Eine Frist sagt, bis wann etwas geschehen muss. Sie sagt nicht, was dazwischen zu tun ist. Das meiste davon übernimmt der Bestatter, und vieles andere hat mehr Zeit, als es sich gerade anfühlt.

Fristen in allen Bundesländern