Bestattungsfristen in Rheinland-Pfalz

Was das Landesrecht vorgibt - und was das für euch bedeutet: Meist ist mehr Zeit, als Familien glauben, und eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.

Frühester Zeitpunkt der BestattungFrühestens 48 Stunden nach dem Tod.
Späteste ErdbestattungInnerhalb von 14 Tagen nach der Todesfeststellung. Ermittelt die Staatsanwaltschaft, laufen die 14 Tage ab ihrer schriftlichen Genehmigung.
Späteste EinäscherungEbenfalls 14 Tage.
Beisetzung der UrneInnerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung.
Überführung in eine LeichenhalleSpätestens 36 Stunden nach dem Tod in eine Leichenhalle oder einen Kühlraum.

Wohin die Asche darf und ob die Urne mit nach Hause kann, ist eine eigene Frage. Was in Rheinland-Pfalz gilt, steht hier: Darf die Urne mit nach Hause?

Tag des Todes eingeben, dann steht hier, welche Termine in Rheinland-Pfalz gelten. Die Eingabe bleibt auf diesem Gerät.

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Seit dem 27. September 2025 gilt das reformierte Gesetz mit den weitesten Möglichkeiten bundesweit: Flussbestattung auf Rhein, Mosel, Lahn und Saar, Ausbringen der Asche außerhalb von Friedhöfen und die Urne zu Hause. Voraussetzung sind ein letzter Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und eine schriftliche Verfügung der verstorbenen Person.

Quelle: Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz (BestG) (§11 Abs. 7 und 8, §22 Abs. 1, §23 Abs. 1 und 2), Gesetzestext. Fassung vom 27.09.2025, von uns zuletzt am 20.08.2026 gegen den Gesetzestext geprüft. Verbindlich ist die Auskunft der Gemeinde oder des Bestatters vor Ort.

Was in dieser Zeit ansteht

Eine Frist sagt, bis wann etwas geschehen muss. Sie sagt nicht, was dazwischen zu tun ist. Das meiste davon übernimmt der Bestatter, und vieles andere hat mehr Zeit, als es sich gerade anfühlt.

Fristen in allen Bundesländern