Bestattungsfristen in Saarland

Was das Landesrecht vorgibt - und was das für euch bedeutet: Meist ist mehr Zeit, als Familien glauben, und eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.

Frühester Zeitpunkt der BestattungFrühestens 48 Stunden nach dem Tod. Die Ortspolizeibehörde kann eine frühere Bestattung genehmigen oder anordnen.
Späteste ErdbestattungSpätestens zehn Tage nach dem Tod (Kalendertage).
Späteste EinäscherungFür die Einäscherung selbst nennt das Gesetz keine Höchstfrist; stattdessen gilt die Frist für die Beisetzung der Asche.
Beisetzung der UrneSpätestens drei Monate nach der Einäscherung.
Überführung in eine LeichenhalleBinnen 36 Stunden nach dem Tod in die öffentliche Leichenhalle, sofern es eine gibt.

Wohin die Asche darf und ob die Urne mit nach Hause kann, ist eine eigene Frage. Was in Saarland gilt, steht hier: Darf die Urne mit nach Hause?

Tag des Todes eingeben, dann steht hier, welche Termine in Saarland gelten. Die Eingabe bleibt auf diesem Gerät.

Besonderheiten in Saarland

Ältere Ratgeber nennen oft noch sieben Tage aus dem Gesetz von 2003 - seit 2021 sind es zehn. Soll die verstorbene Person in eine andere Gemeinde gebracht werden, muss sie innerhalb der zehn Tage nur auf den Weg gebracht werden.

Quelle: Saarländisches Bestattungsgesetz (BestattG) (§21 Abs. 1, §29 Abs. 1 bis 5), Gesetzestext. Fassung vom 01.02.2024, von uns zuletzt am 20.08.2026 gegen den Gesetzestext geprüft. Verbindlich ist die Auskunft der Gemeinde oder des Bestatters vor Ort.

Was in dieser Zeit ansteht

Eine Frist sagt, bis wann etwas geschehen muss. Sie sagt nicht, was dazwischen zu tun ist. Das meiste davon übernimmt der Bestatter, und vieles andere hat mehr Zeit, als es sich gerade anfühlt.

Fristen in allen Bundesländern