Bestattungsfristen in Sachsen-Anhalt

Was das Landesrecht vorgibt - und was das für euch bedeutet: Meist ist mehr Zeit, als Familien glauben, und eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.

Frühester Zeitpunkt der BestattungKeine Wartezeit mehr. Die frühere 48-Stunden-Regel wurde zum 1. Mai 2026 aufgehoben; an ihre Stelle tritt die zweite Leichenschau.
Späteste ErdbestattungInnerhalb von zehn Tagen nach dem Tod (Kalendertage, Soll-Vorschrift).
Späteste EinäscherungEbenfalls zehn Tage.
Beisetzung der UrneInnerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung. Bis Ende April 2026 war es nur ein Monat - ältere Ratgeber liegen hier falsch.
Überführung in eine LeichenhalleSpätestens 36 Stunden nach dem Tod in eine Leichenhalle, nach Ausstellung der Todesbescheinigung.

Wohin die Asche darf und ob die Urne mit nach Hause kann, ist eine eigene Frage. Was in Sachsen-Anhalt gilt, steht hier: Darf die Urne mit nach Hause?

Tag des Todes eingeben, dann steht hier, welche Termine in Sachsen-Anhalt gelten. Die Eingabe bleibt auf diesem Gerät.

Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

Seit dem 1. Mai 2026 ist die zweite Leichenschau vor jeder Bestattung Pflicht, nicht mehr nur vor der Einäscherung. Neu sind außerdem die Bestattung im Tuch und die Entnahme von bis zu fünf Gramm Asche für Erinnerungsstücke.

Quelle: Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt (BestattG LSA) (§10 Abs. 1, §15 Abs. 2 und 3, §17 Abs. 1 bis 4), Gesetzestext. Fassung vom 01.05.2026, von uns zuletzt am 20.08.2026 gegen den Gesetzestext geprüft. Verbindlich ist die Auskunft der Gemeinde oder des Bestatters vor Ort.

Was in dieser Zeit ansteht

Eine Frist sagt, bis wann etwas geschehen muss. Sie sagt nicht, was dazwischen zu tun ist. Das meiste davon übernimmt der Bestatter, und vieles andere hat mehr Zeit, als es sich gerade anfühlt.

Fristen in allen Bundesländern