Bestattungsfristen in Schleswig-Holstein

Was das Landesrecht vorgibt - und was das für euch bedeutet: Meist ist mehr Zeit, als Familien glauben, und eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.

Frühester Zeitpunkt der BestattungFrühestens 48 Stunden nach dem Tod.
Späteste ErdbestattungInnerhalb von neun Tagen nach dem Tod (Kalendertage, Soll-Vorschrift). Die Gemeinde kann die Frist verlängern.
Späteste EinäscherungEbenfalls neun Tage.
Beisetzung der UrneInnerhalb von drei Monaten nach der Einäscherung (seit der Reform 2024, vorher ein Monat).
Überführung in eine LeichenhalleSpätestens 36 Stunden nach dem Tod in einen Leichenraum. Wer länger als 72 Stunden aufbewahrt wird, muss gekühlt werden.

Wohin die Asche darf und ob die Urne mit nach Hause kann, ist eine eigene Frage. Was in Schleswig-Holstein gilt, steht hier: Darf die Urne mit nach Hause?

Tag des Todes eingeben, dann steht hier, welche Termine in Schleswig-Holstein gelten. Die Eingabe bleibt auf diesem Gerät.

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

Soll eine Obduktion stattfinden, gilt die Neun-Tage-Frist nicht; die Gemeinde bestimmt dann eine eigene. Seit 2024 sind Bestattung im Leichentuch und Ascheverstreuung auf dem Friedhof erlaubt, seit Juni 2026 zusätzlich die Reerdigung.

Quelle: Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein (BestattG) (§10 Abs. 1 und 3, §16 Abs. 1 bis 3), Gesetzestext. Fassung vom 01.01.2025, von uns zuletzt am 20.08.2026 gegen den Gesetzestext geprüft. Verbindlich ist die Auskunft der Gemeinde oder des Bestatters vor Ort.

Was in dieser Zeit ansteht

Eine Frist sagt, bis wann etwas geschehen muss. Sie sagt nicht, was dazwischen zu tun ist. Das meiste davon übernimmt der Bestatter, und vieles andere hat mehr Zeit, als es sich gerade anfühlt.

Fristen in allen Bundesländern